Die Stadt Dresden erhebt für privat veranlasste Übernachtungen eine Tourismusabgabe (Beherbergungssteuer). Pension, Hotel und FEWO-Vermieter sind der Stadt verpflichtet, die Abgabe direkt von den Gästen vor Ort einzuziehen und an die Stadt Dresden weiterzureichen. Das geforderte Entgelt entspricht 6% des Logisbetrages einschließlich Mehrwertsteuer. Leistungen wie Frühstück, Abendessen, usw. sind von der Steuer ausgenommen.
Unter dem nachfoldenden Link finden Sie verschiedene Informationen:
https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beherbergungssteuer_d115.php